Die Wetterprognosen warnen in dieser Woche vor schweren Hitzegewittern mit Starkregen, Hagel und Sturm. Diese extremen Wetterbedingungen können beträchtliche Schäden an Ihrem Haus und Ihrem Besitz verursachen. Um sicherzustellen, dass Sie im Schadensfall optimal abgesichert sind, sollten Sie die Obliegenheiten Ihrer Hausrat- und Gebäudeversicherung kennen und einhalten. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Maßnahmen Sie ergreifen sollten, um den Versicherungsschutz zu gewährleisten und sich gleichzeitig vor möglichen Gefahren zu schützen.
Was sind Obliegenheiten?
Obliegenheiten sind Pflichten, die Versicherungsnehmer erfüllen müssen, um den vollen Versicherungsschutz zu behalten. Sie sind in den Versicherungsverträgen festgelegt und können je nach Versicherer variieren. Werden diese Pflichten nicht eingehalten, kann die Versicherung die Leistung im Schadensfall kürzen oder sogar ganz verweigern.
Wichtige Obliegenheiten für Hausrat- und Gebäudeversicherungen
Schutzvorkehrungen treffen
Um Schäden durch Sturm, Hagel und Starkregen zu minimieren, sind Sie als Versicherungsnehmer verpflichtet, geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen:
- Fenster und Türen sichern: Vor dem Eintreffen eines Gewitters sollten alle Fenster und Türen fest verschlossen werden, um das Eindringen von Wasser zu verhindern. Auch Dachfenster und Kellerfenster dürfen dabei nicht vergessen werden.
- Gegenstände im Freien sichern: Gartenmöbel, Blumentöpfe und andere lose Gegenstände im Freien sollten gesichert oder ins Haus gebracht werden. Solche Gegenstände können bei starkem Wind durch die Luft gewirbelt werden und sowohl Ihr Eigentum als auch das Ihrer Nachbarn beschädigen.
- Fahrzeuge schützen: Stellen Sie Ihr Auto, wenn möglich, in eine Garage oder unter einen Carport, um es vor Hagelschäden zu schützen. Dies ist nicht nur eine sinnvolle Vorsichtsmaßnahme, sondern kann auch eine Obliegenheit Ihrer Versicherung sein.
Vorsorge bei Starkregen
Bei Starkregen besteht die Gefahr von Überflutungen, besonders in Kellern und Tiefgaragen. Folgende Maßnahmen sollten ergriffen werden:
- Kellerschächte und Abflüsse reinigen: Stellen Sie sicher, dass alle Abflüsse und Kellerschächte frei von Schmutz und Laub sind, damit das Wasser ungehindert abfließen kann.
- Wertgegenstände in Sicherheit bringen: Lagern Sie keine wertvollen Gegenstände auf dem Kellerboden. Heben Sie sie auf Regale oder andere erhöhte Flächen, um sie vor Wasserschäden zu schützen.
- Rückstauventile überprüfen: Falls Ihr Haus über Rückstauventile verfügt, prüfen Sie diese regelmäßig auf ihre Funktionstüchtigkeit. Sie verhindern, dass Wasser aus dem Kanal ins Haus zurückdrückt.
Schäden unverzüglich melden
Sollte es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem Schaden kommen, müssen Sie diesen unverzüglich Ihrer Versicherung melden. Verzögerungen bei der Meldung können zu Leistungskürzungen führen.
- Schaden dokumentieren: Fotografieren Sie die entstandenen Schäden, bevor Sie mit den Aufräumarbeiten beginnen. Diese Dokumentation dient als Nachweis für die Versicherung.
- Notmaßnahmen ergreifen: Verhindern Sie weitere Schäden, indem Sie provisorische Reparaturen durchführen, wie z.B. ein beschädigtes Dach abzudichten. Diese Maßnahmen sind Teil Ihrer Obliegenheiten und können verhindern, dass der Schaden größer wird.
Wartung und Instandhaltung
Regelmäßige Wartung und Instandhaltung Ihres Hauses sind grundlegende Obliegenheiten, um Schäden vorzubeugen. Dazu gehören:
- Überprüfung des Daches: Ein gut gewartetes Dach ist weniger anfällig für Sturmschäden. Lose Ziegel oder andere Probleme sollten sofort behoben werden.
- Fassaden und Fenster abdichten: Stellen Sie sicher, dass alle Fugen und Dichtungen an Fenstern und Türen intakt sind, um das Eindringen von Wasser zu verhindern.
Sicherheit geht vor: Bei Blitz und Sturm nicht selbst in Gefahr begeben
Neben den materiellen Schäden, die ein Unwetter anrichten kann, sollten Sie immer Ihre eigene Sicherheit und die Ihrer Familie im Auge behalten. Bei Blitz und Sturm gilt:
- Bleiben Sie im Haus: Vermeiden Sie es, während eines Gewitters im Freien zu sein, um nicht vom Blitz getroffen zu werden.
- Nicht selbst reparieren: Wenn während des Sturms Schäden entstehen, versuchen Sie nicht, diese bei laufendem Gewitter zu reparieren. Warten Sie ab, bis die Gefahr vorüber ist, um sich nicht selbst in Gefahr zu bringen.
- Keine Arbeiten auf Dächern oder an Bäumen: Reparaturen am Dach oder das Entfernen von umgestürzten Bäumen sollten nur von Fachleuten durchgeführt werden, sobald es sicher ist.
Fazit
Das Einhalten der Obliegenheiten Ihrer Hausrat- und Gebäudeversicherung ist unerlässlich, um im Schadensfall den vollen Versicherungsschutz zu gewährleisten. Gleichzeitig sollten Sie immer darauf achten, sich nicht selbst in Gefahr zu bringen. Wenn Sie unsicher sind, welche Obliegenheiten in Ihrem Vertrag festgelegt sind, oder wenn Sie eine Beratung zur optimalen Absicherung wünschen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Schützen Sie Ihr Zuhause und Ihre Familie – und seien Sie auf das Unwetter vorbereitet!
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Mit den besten Grüßen
Christian Ulrich LL.B.