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Unwet­ter im Anmarsch: Wich­ti­ge Oblie­gen­hei­ten beach­ten!

Die Wet­ter­pro­gno­sen war­nen in die­ser Woche vor schwe­ren Hit­ze­ge­wit­tern mit Stark­re­gen, Hagel und Sturm. Die­se extre­men Wet­ter­be­din­gun­gen kön­nen beträcht­li­che Schä­den an Ihrem Haus und Ihrem Besitz ver­ur­sa­chen. Um sicher­zu­stel­len, dass Sie im Scha­dens­fall opti­mal abge­si­chert sind, soll­ten Sie die Oblie­gen­hei­ten Ihrer Haus­rat- und Gebäu­de­ver­si­che­rung ken­nen und ein­hal­ten. In die­sem Bei­trag erfah­ren Sie, wel­che Maß­nah­men Sie ergrei­fen soll­ten, um den Ver­si­che­rungs­schutz zu gewähr­leis­ten und sich gleich­zei­tig vor mög­li­chen Gefah­ren zu schüt­zen.

Was sind Oblie­gen­hei­ten?

Oblie­gen­hei­ten sind Pflich­ten, die Ver­si­che­rungs­neh­mer erfül­len müs­sen, um den vol­len Ver­si­che­rungs­schutz zu behal­ten. Sie sind in den Ver­si­che­rungs­ver­trä­gen fest­ge­legt und kön­nen je nach Ver­si­che­rer vari­ie­ren. Wer­den die­se Pflich­ten nicht ein­ge­hal­ten, kann die Ver­si­che­rung die Leis­tung im Scha­dens­fall kür­zen oder sogar ganz ver­wei­gern.

Wich­ti­ge Oblie­gen­hei­ten für Haus­rat- und Gebäu­de­ver­si­che­run­gen

Schutz­vor­keh­run­gen tref­fen

Um Schä­den durch Sturm, Hagel und Stark­re­gen zu mini­mie­ren, sind Sie als Ver­si­che­rungs­neh­mer ver­pflich­tet, geeig­ne­te Schutz­maß­nah­men zu ergrei­fen:

  • Fens­ter und Türen sichern: Vor dem Ein­tref­fen eines Gewit­ters soll­ten alle Fens­ter und Türen fest ver­schlos­sen wer­den, um das Ein­drin­gen von Was­ser zu ver­hin­dern. Auch Dach­fens­ter und Kel­ler­fens­ter dür­fen dabei nicht ver­ges­sen wer­den.
  • Gegen­stän­de im Frei­en sichern: Gar­ten­mö­bel, Blu­men­töp­fe und ande­re lose Gegen­stän­de im Frei­en soll­ten gesi­chert oder ins Haus gebracht wer­den. Sol­che Gegen­stän­de kön­nen bei star­kem Wind durch die Luft gewir­belt wer­den und sowohl Ihr Eigen­tum als auch das Ihrer Nach­barn beschä­di­gen.
  • Fahr­zeu­ge schüt­zen: Stel­len Sie Ihr Auto, wenn mög­lich, in eine Gara­ge oder unter einen Car­port, um es vor Hagel­schä­den zu schüt­zen. Dies ist nicht nur eine sinn­vol­le Vor­sichts­maß­nah­me, son­dern kann auch eine Oblie­gen­heit Ihrer Ver­si­che­rung sein.

Vor­sor­ge bei Stark­re­gen

Bei Stark­re­gen besteht die Gefahr von Über­flu­tun­gen, beson­ders in Kel­lern und Tief­ga­ra­gen. Fol­gen­de Maß­nah­men soll­ten ergrif­fen wer­den:

  • Kel­ler­schäch­te und Abflüs­se rei­ni­gen: Stel­len Sie sicher, dass alle Abflüs­se und Kel­ler­schäch­te frei von Schmutz und Laub sind, damit das Was­ser unge­hin­dert abflie­ßen kann.
  • Wert­ge­gen­stän­de in Sicher­heit brin­gen: Lagern Sie kei­ne wert­vol­len Gegen­stän­de auf dem Kel­ler­bo­den. Heben Sie sie auf Rega­le oder ande­re erhöh­te Flä­chen, um sie vor Was­ser­schä­den zu schüt­zen.
  • Rück­stau­ven­ti­le über­prü­fen: Falls Ihr Haus über Rück­stau­ven­ti­le ver­fügt, prü­fen Sie die­se regel­mä­ßig auf ihre Funk­ti­ons­tüch­tig­keit. Sie ver­hin­dern, dass Was­ser aus dem Kanal ins Haus zurück­drückt.

Schä­den unver­züg­lich mel­den

Soll­te es trotz aller Vor­sichts­maß­nah­men zu einem Scha­den kom­men, müs­sen Sie die­sen unver­züg­lich Ihrer Ver­si­che­rung mel­den. Ver­zö­ge­run­gen bei der Mel­dung kön­nen zu Leis­tungs­kür­zun­gen füh­ren.

  • Scha­den doku­men­tie­ren: Foto­gra­fie­ren Sie die ent­stan­de­nen Schä­den, bevor Sie mit den Auf­räum­ar­bei­ten begin­nen. Die­se Doku­men­ta­ti­on dient als Nach­weis für die Ver­si­che­rung.
  • Not­maß­nah­men ergrei­fen: Ver­hin­dern Sie wei­te­re Schä­den, indem Sie pro­vi­so­ri­sche Repa­ra­tu­ren durch­füh­ren, wie z.B. ein beschä­dig­tes Dach abzu­dich­ten. Die­se Maß­nah­men sind Teil Ihrer Oblie­gen­hei­ten und kön­nen ver­hin­dern, dass der Scha­den grö­ßer wird.

War­tung und Instand­hal­tung

Regel­mä­ßi­ge War­tung und Instand­hal­tung Ihres Hau­ses sind grund­le­gen­de Oblie­gen­hei­ten, um Schä­den vor­zu­beu­gen. Dazu gehö­ren:

  • Über­prü­fung des Daches: Ein gut gewar­te­tes Dach ist weni­ger anfäl­lig für Sturm­schä­den. Lose Zie­gel oder ande­re Pro­ble­me soll­ten sofort beho­ben wer­den.
  • Fas­sa­den und Fens­ter abdich­ten: Stel­len Sie sicher, dass alle Fugen und Dich­tun­gen an Fens­tern und Türen intakt sind, um das Ein­drin­gen von Was­ser zu ver­hin­dern.

Sicher­heit geht vor: Bei Blitz und Sturm nicht selbst in Gefahr bege­ben

Neben den mate­ri­el­len Schä­den, die ein Unwet­ter anrich­ten kann, soll­ten Sie immer Ihre eige­ne Sicher­heit und die Ihrer Fami­lie im Auge behal­ten. Bei Blitz und Sturm gilt:

  • Blei­ben Sie im Haus: Ver­mei­den Sie es, wäh­rend eines Gewit­ters im Frei­en zu sein, um nicht vom Blitz getrof­fen zu wer­den.
  • Nicht selbst repa­rie­ren: Wenn wäh­rend des Sturms Schä­den ent­ste­hen, ver­su­chen Sie nicht, die­se bei lau­fen­dem Gewit­ter zu repa­rie­ren. War­ten Sie ab, bis die Gefahr vor­über ist, um sich nicht selbst in Gefahr zu brin­gen.
  • Kei­ne Arbei­ten auf Dächern oder an Bäu­men: Repa­ra­tu­ren am Dach oder das Ent­fer­nen von umge­stürz­ten Bäu­men soll­ten nur von Fach­leu­ten durch­ge­führt wer­den, sobald es sicher ist.

Fazit

Das Ein­hal­ten der Oblie­gen­hei­ten Ihrer Haus­rat- und Gebäu­de­ver­si­che­rung ist uner­läss­lich, um im Scha­dens­fall den vol­len Ver­si­che­rungs­schutz zu gewähr­leis­ten. Gleich­zei­tig soll­ten Sie immer dar­auf ach­ten, sich nicht selbst in Gefahr zu brin­gen. Wenn Sie unsi­cher sind, wel­che Oblie­gen­hei­ten in Ihrem Ver­trag fest­ge­legt sind, oder wenn Sie eine Bera­tung zur opti­ma­len Absi­che­rung wün­schen, ste­he ich Ihnen ger­ne zur Ver­fü­gung.

Schüt­zen Sie Ihr Zuhau­se und Ihre Fami­lie – und sei­en Sie auf das Unwet­ter vor­be­rei­tet!

Für wei­te­re Fra­gen hin­ter­las­sen Sie mir bit­te am Ende des Bei­trags einen Kom­men­tar oder Sie ver­ein­ba­ren direkt ein kos­ten­frei­es Erst­ge­spräch. Alter­na­tiv kön­nen Sie sich per Direkt­nach­richt (oder Mit­tels Kon­takt­for­mu­lar) mit mir in Ver­bin­dung set­zen.

In jedem Fall erhal­ten Sie schnellst mög­lich eine Ant­wort von mir.

Mit den bes­ten Grü­ßen
Chris­ti­an Ulrich LL.B., M.A.

Tags: Gebäudeversicherung, Hagel, Hausratversicherung, Hitzegewitter, Kfz-Versicherung, Obliegenheiten, Pflichten, Reparaturen, Schaden, Schadensfall, Schutzmaßnahmen, Schutzvorkehrungen, Starkregen, Sturm, Versicherung, Versicherungsschutz

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