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Die­se 15 Feh­ler soll­ten Sie bei der Immo­bi­li­en­fi­nan­zie­rung ver­mei­den!

Der Traum von den eige­nen vier Wän­den gehört für die meis­ten zu den pri­mä­ren Wün­schen und rückt Ange­sicht der nied­ri­gen Zin­sen mehr und mehr in den Fokus. Aber Vor­sicht: Vie­le Träu­me plat­zen schnel­ler als gedacht!
Nicht zuletzt sind sehr vie­le Vor­ha­ben von vorn­her­ein zum Schei­tern ver­ur­teilt, weil der eige­ne finan­zi­el­le Rah­men kom­plett über­schätzt wird.

Augen zu und durch: Irgend­wie schaf­fen wir das schon; ande­re machen das doch auch!

Grün­de für einen kata­stro­pha­len Aus­gang eines Immo­bi­li­en­er­werbs sind aber auch im Objekt der Begier­de selbst zu sehen.
„Pfusch am Bau“ betrifft eben nicht nur alle Neu­bau­ten, son­dern gleich­falls Bestands­ob­jek­te. Schä­den und Män­gel kön­nen die Nut­zungs­mög­lich­kei­ten erheb­lich ein­schrän­ken und dazu füh­ren, dass der Traum vom Haus schlicht und ergrei­fend ins buch­stäb­li­che finan­zi­el­le Ver­der­ben führt.

Scheu­klap­pen und Tun­nel­blick: War­um wird mit der eige­nen Exis­tenz gespielt?

Um kei­ne bösen und vor allem kei­ne teu­ren Über­ra­schun­gen im Nach­hin­ein zu erle­ben, ist es wich­tig, sich all­um­fas­send zu infor­mie­ren.

Davor aber die erwähn­te klei­ne Geschich­te:

Der Auto­kauf: Ein Sinn­bild für Ihren Immo­bi­li­en­er­werb bzw. –Finan­zie­rung

Es ist Sonn­tag­mor­gen. Auf­ste­hen und Bröt­chen für Fami­lie besor­gen. Ich weiß, dass für der­lei Wege regel­mä­ßig das Fahr­rad bequemt wird. Aber in die­sem Fall hat das Rad einen Plat­ten und das Auto muss her­hal­ten.
Fahr­zeug­schlüs­sel in die Hand. Schnell raus­ge­spur­tet, denn die hung­ri­gen Mäu­ler war­ten auf die back­war­men Bröt­chen. Tür auf, hin­ters Lenk­rad hüp­fen und den Wagen star­ten.
Nö, es pas­siert nichts. Gar nichts! Der Wagen lässt sich nicht star­ten. Ein erneu­ter Ver­such, das Auto zum Rol­len zu krie­gen, schei­tert kläg­lich. Die ein­zig ver­blei­ben­de Alter­na­ti­ve: Der Gang zu Fuß.
Ohne­hin steht die Über­le­gung im Raum, die alte Möh­re zu ver­schrot­ten. Wäh­rend des Spa­zier­gangs zum Bäcker wird der Ent­schluss gefes­tigt, dass ein Neu­er her soll, weil die Repa­ra­tur­kos­ten mitt­ler­wei­le den Zeit­wert über­stei­gen.
Ein paar Tage ver­ge­hen – der Wagen konn­te in der Zwi­schen­zeit wie­der flott gemacht wer­den – und der Fami­li­en­rat tagt nun über das The­ma.

Soll sich nach einem Neu­wa­gen, einem Jah­res­wa­gen oder doch lie­ber nach einem guten Gebrauch­ten umge­schaut wer­den?

Es wer­den diver­se Por­ta­le durch­fors­tet, Händ­ler auf­ge­sucht und Pro­be­fahr­ten arran­giert; bis Mar­ke und Modell fest­ste­hen. Schluss­end­lich ist das pas­sen­de Fahr­zeug gefun­den.
Jetzt geht’s dar­um evtl. Fahr­zeug­män­gel auf­zu­de­cken:

  • Ist der TÜV vor­han­den?
  • Wur­de die Abgas­un­ter­su­chung gemacht?
  • Wann wur­de die letz­te Inspek­ti­on durch­ge­führt?
  • Gibt es offen­sicht­li­che Män­gel (wie Del­len, Lack­feh­ler, etc.)?
  • Wur­de der Feh­ler­spei­cher aus­ge­le­sen?
  • Liegt evtl. ein DEKRA-Gut­ach­ten vor?

Letzt­end­lich geht’s es in die ent­schei­den­de Preis­ver­hand­lung – viel­leicht kann der Kauf­preis um ein paar Euro „gedrückt“ wer­den?

Wobei die Fra­ge nach der Finan­zie­rung bis­wei­len nicht zu 100% geklärt ist?

Soll der alte Wagen in Zah­lung geben oder eigen­hän­dig pri­vat ver­kauft wer­den? Muss ein Teil des Kauf­prei­ses finan­ziert wer­den?
End­lich steht der Finan­zie­rungs­be­darf kur­ze Zeit spä­ter fest: Ohne Fremd­ka­pi­tal geht’s lei­der nicht.

Wer wird das not­wen­di­ge Geld am güns­tigs­ten lei­hen?

Die­se Fra­ge for­dert erneut den Ein­satz der gesam­ten Fami­lie. Klar: Erneut ins Inter­net!
Soweit so gut: Ab zum Ver­käu­fer, denn der hat den Wagen nur für zwei Tage reser­viert, weil vie­le ande­re Kauf­in­ter­es­sen­ten war­ten wür­den.

Ab ins Auto­haus: Der Kaf­fee steht schon auf dem Tisch

Hän­de geschüt­telt, hin­ge­setzt, kur­zer Small-Talk und schon kann es los­ge­hen. Der Händ­ler wirkt ein biss­chen ver­dutzt, als ihm von der Inter­net­re­cher­che berich­tet wird.
Für ihn war bis zu die­ser Offen­ba­rung alles klar: Es wird das Auto und die Finan­zie­rung bei ihm gekauft.
Letz­ten Endes lässt sich das Ober­haupt, mit Rücken­de­ckung der Fami­lie – aber viel­leicht noch ein wenig zäh­ne­knir­schend – auf den Deal ein, weil ansons­ten das Geschäft zu plat­zen droht.

Der Ver­käu­fer spielt sei­nen Joker aus: Ange­bots­ver­knap­pung

Er hat das wor­auf man sich ver­steift hat: Das Auto.
Und sei­ne Ver­hand­lungs­po­si­ti­on scheint – zumin­dest sub­jek­tiv betrach­tet – die mit den bes­se­ren Argu­men­ten aus­ge­stat­te­te zu sein. Lan­ge Rede, kur­zer Sinn: Der Kauf- und der Kre­dit­ver­trag wer­den unter­zeich­net.
Im Anschluss an dem Papier­kram wird die obli­ga­to­ri­sche Fla­sche Sekt bei der Fahr­zeug­über­ga­be über­reicht und ab nach Hau­se.
Ohhh, die Nach­barn sind drau­ßen: „Glück­wunsch zum neu­en Auto!“

Zwi­schen­fa­zit

Ich gebe zu, dass die eine oder ande­re Stel­le in mei­ner klei­nen Erzäh­lung ein biss­chen spitz­fin­dig for­mu­liert ist. Fin­den Sie nicht? Aber sie trifft auf einen wah­ren Kern!
Hat die Fami­lie in mei­ner Geschich­te alles rich­tig gemacht? Oder fin­den Sie Anhalts­punk­te, die es erlau­ben Kri­tik zu üben?

Miet­frei­es Woh­nen allein macht noch kei­ne gute Alters­vor­sor­ge!

Wenn feh­len­de Erfah­run­gen zu unüber­leg­ten Hand­lung ver­lei­ten: Was alles beim Immo­bi­li­en­kauf, respek­ti­ve der –Finan­zie­rung schief lau­fen kann

Wer kann schon von sich behaup­ten jemals drei, vier oder zehn Häu­ser sein eigen zu nen­nen? Nur ein sehr gerin­ger Teil in unse­rer Bevöl­ke­rung. Für den Groß­teil bleibt es eine ein­ma­li­ge Erfah­rung.
Dem­entspre­chend ist der Erfah­rungs­schatz, um Unwäg­bar­kei­ten früh zu iden­ti­fi­zie­ren, dar­auf ent­spre­chend zu reagie­ren und die hof­fent­lich rich­ti­gen Hand­lun­gen abzu­lei­ten, gerin­ger als beim Kauf einer Kaf­fee­ma­schi­ne für 50 Euro.

  1. Kein Über­blick über die tat­säch­li­chen Finan­zen!
    In den aller­meis­ten Fäl­len tref­fe ich in Bera­tun­gen auf Kun­den, die kein Haus­halts­buch oder dergl. füh­ren und somit ihre finan­zi­el­len Spiel­räu­me ledig­lich ober­fläch­lich ken­nen.
    Ohne kon­kre­ten Über­blick über die finan­zi­el­le Situa­ti­on ist weder eine seriö­se Bera­tung mög­lich noch an einer Umset­zung zu den­ken.
  2. Haus­halt schön­ge­rech­net!
    Falls Unter­la­gen prä­sen­tiert wer­den, stel­len die­se sel­ten die Rea­li­tät dar.
    In einem kon­kre­ten Fall soll­te – den Berech­nun­gen der Fami­lie zufol­ge – ein monat­li­cher Haus­halts­über­schuss von ca. 1.000 Euro zur Ver­fü­gung ste­hen. „Pri­ma, dann müss­ten Sie jetzt schon über meh­re­re tau­send Euro Eigen­ka­pi­tal ver­fü­gen, oder?“ „Nein, wir haben kein Geld!“ Aber wohin ist das Geld ver­schwun­den? „Hmmm…
  3. Zukunfts­pla­nung kom­plett igno­riert!
    Eine Immo­bi­li­en­fi­nan­zie­rung läuft regel­mä­ßig zwi­schen 20 und 30 Jah­re. Dass eine ver­läss­li­che Pro­gno­se über die per­sön­li­che Gehalts­ent­wick­lung sicher­lich nicht seri­ös vor­aus­zu­sa­gen ist, dürf­te klar sein. Und auch sonst, dürf­ten vie­le Din­ge unge­wiss sein; von Schei­dung, Krank­heit oder Arbeits­lo­sig­keit ganz zu schwei­gen.
    Wer z.B. Kin­der plant soll­te auch im Hin­ter­kopf behal­ten, dass für eine gewis­se Zeit (viel­leicht für 2–4 Jah­re) ein Ein­kom­men weg­fällt.
  4. Bewirt­schaf­tungs­kos­ten zu nied­rig kal­ku­liert!
    Zwar fal­len die Neben­kos­ten für eine zuvor bewohn­te Miet­woh­nung weg. Aber die Höhe die­se Neben­kos­ten decken regel­mä­ßig nicht die Neben­kos­ten für die Bewirt­schaf­tung einer selbst genutz­ten Immo­bi­lie. Zwar set­zen Ban­ken bei der Haus­halts­rech­nung auch die geschätz­ten Neben­kos­ten der zu finan­zie­ren­den Immo­bi­lie an. Aber wie hoch die tat­säch­li­chen Bewirt­schaf­tungs­kos­ten sind, hängt aller­dings von wei­te­ren Fak­to­ren wie zum Bei­spiel Lage, Alter und Zustand der Immo­bi­lie ab. (Bei einem Alt­bau liegt der durch­schnitt­li­che Wert bei 3,50 Euro pro Qua­drat­me­ter.)
  5. Gesamt­kos­ten falsch berech­net!
    Zwar steht zum Ende einer Pla­nung bzw. Bemus­te­rung fest, wie das Haus am Ende daste­hen soll­te. Ent­schei­dend ist aber letzt­lich nur, was auch in der Bau­leis­tungs­be­schrei­bung schrift­lich fixiert ist. Denn nur, was in der Bau­leis­tungs­be­schrei­bung steht, ist im Kauf­preis auch ent­hal­ten, und nur die auf­ge­führ­ten Arbei­ten wer­den auch ohne Auf­preis erle­digt. Fast wich­ti­ger als das, was nicht in der Bau­leis­tungs­be­schrei­bung steht. Gera­de hier­bei kann ein unab­hän­gi­ger Bau­be­ra­ter dafür sor­gen, dass auch wesent­li­che Vor­ar­bei­ten und wich­ti­ge tech­ni­sche Details voll­stän­dig auf­ge­lis­tet sind. Kos­ten­trei­ber Num­mer eins sind beson­de­re Bau­leis­tun­gen und Son­der­wün­sche, die nicht vor­her ver­ein­bart wur­den. Und auch um die Gas- und Strom­ver­sor­gung des Eigen­heims müs­sen sich i.d.R. Haus­her­ren bei einem Neu­bau sel­ber küm­mern. Genau da lau­ert die nächs­te Kos­ten­fal­le. Dann ist es kei­ne Sel­ten­heit, dass die Kos­ten am Ende 10 % höher sind als geplant. Geld was fehlt und im Zwei­fel nach­fi­nan­ziert wer­den muss.
  6. Kei­ner­lei Rück­la­gen für spä­te­re Repa­ra­tu­ren!
    Über­aus fahr­läs­sig gehen neue Eigen­heim­be­sit­zer mit dem The­ma Instand­set­zung um.
    Lei­der wird all­zu oft ver­ges­sen, dass auch die Immo­bi­lie mit der Zeit altert und nicht nur Schön­heits­maß­nah­men fäl­lig wer­den. Man kann sagen, dass Hei­zung, Heiz­kör­per, Bäder spä­tes­tens alle 20 Jah­re, Fens­ter und Außen­tü­ren alle 25 Jah­re, Dach­zie­gel und Außen­putz alle 30 bis 40 Jah­re saniert wer­den müs­sen.
    In wel­cher Höhe eine sol­che Rück­la­ge gebil­det wer­den soll­te, hängt natür­lich vom Gebäu­de und vom sei­nem Zustand ab. Bei neu­en Häu­sern wer­den jähr­lich 0,8 % bis etwa 1% des Kauf­prei­ses als Instand­hal­tungs­rück­la­ge emp­foh­len.
    Jeder Haus- und Woh­nungs­ei­gen­tü­mer soll­te früh­zei­tig Geld für not­wen­di­ge Instand­hal­tungs­maß­nah­men zurück­le­gen. Dafür eig­net sich sehr gut ein Invest­ment-Spar­plan.
  7. Kei­ne Puf­fer­zei­ten wäh­rend der Bau­pha­se ein­ge­plant!
    Nicht nur eine Bau­vor­anfra­ge nimmt Zeit in Anspruch, auch die Ertei­lung der spä­te­ren Bau­ge­neh­mi­gung kann sich verzögern.Fallen Gewer­ke aus, weil der Bau­trä­ger nicht recht­zei­tig auf feh­len­des Per­so­nal oder Mate­ri­al reagiert hat, kann der Zeit­plan schnell ins Wan­ken gera­ten. Dabei ist das Wet­ter nicht zu unter­schät­zen (z.B. star­ke Regen­fäl­le oder Eises­käl­te). Dann wird schnell die Zeit knapp. Der Ein­zug kann sich regel­mä­ßig um bis zu 6 oder dar 12 Mona­te verzögern.Unter Umstän­den dro­hen Dop­pel­be­las­tun­gen für Mie­te und für den Kredit.Wer also pünkt­lich in die eige­nen vier Wän­de ein­zie­hen möch­te, muss sich gegen mög­li­che Zeit­fres­ser wapp­nen. Orga­ni­sie­ren Sie sich gut!
  8. Eigen­leis­tun­gen über­schätzt!
    Bei der Eigen­leis­tung ver­su­chen sich Begab­te selbst am Bau, um Geld zu spa­ren. Aller­dings spart man dabei nicht unbe­dingt Zeit (Stich­wort: Puf­fer­zei­ten). Innen­putz, Elek­trik, Sani­tär­an­la­gen, Tro­cken­bau, Anstrich, etc. alles soll selbst erle­digt wer­den – und zwar nach der Arbeit. Nen­nen Sie Ihrem Archi­tek­ten die Anzahl der Per­so­nen, die Ihnen beim Bau behilf­lich sind und wel­che Beru­fe Ihre Hel­fer erlernt haben. Der Archi­tekt kann den Umfang und den Wert der Eigen­leis­tung am bes­ten beur­tei­len. Beach­ten Sie unbe­dingt, dass bei den Eigen­leis­tun­gen aus­schließ­lich Lohn- und kei­ne Mate­ri­al­kos­ten bei der Finan­zie­rungs­pla­nung ange­rech­net wer­den.
  9. Druck!
    Las­sen Sie sich unter kei­nen Umstän­den ver­lei­ten, etwas schnell ent­schei­den zu müs­sen. Weder der Ver­käu­fer, noch der Immo­bi­li­en­mak­ler oder die Bank soll­ten Sie jemals in die Enge trei­ben kön­nen. Unter Umstän­den kann genau die­se eine zu schnell getrof­fe­ne Ent­schei­dung Ihre kom­plet­te Exis­tenz bedro­hen.
  10. „Blind“ gekauft!
    Das größ­te finan­zi­el­le Risi­ko war­tet aller­dings auch in den Wän­den, unterm Dach oder im Kel­ler. Wer ohne Sach­ver­stand glaubt, eine Immo­bi­lie auf Sach­män­gel hin prü­fen zu kön­nen, läuft regel­mä­ßig Gefahr am Ende eine teu­re Erfah­rung zu machen. Daher soll­te stets vor dem Kauf einer Immo­bi­lie ein Bau­sach­ver­stän­di­ger zu Rate gezo­gen wer­den. Was wür­den Sie alles unter­neh­men, wenn Sie sich ein 5, 10 oder 20 Jah­re altes Auto kau­fen?
  11. Kein oder sehr gerin­ges Eigen­ka­pi­tal!
    Das Risi­ko, den Kre­dit nicht zurück­zah­len zu kön­nen, ist bei einer Immo­bi­li­en­fi­nan­zie­rung ohne Eigen­ka­pi­tal frei­lich genau­so gege­ben wie bei einer Bau­fi­nan­zie­rung mit Eigen­ka­pi­tal. Unab­hän­gig davon, wie vie­le Eigen­mit­tel inves­tiert wer­den – die Lebens­um­stän­de kön­nen sich bei jedem jeder­zeit ändern. Den­noch ver­tre­te ich einen kla­ren Stand­punkt: Eine Bau­fi­nan­zie­rung ohne Eigen­ka­pi­tal hal­te ich für nicht emp­feh­lens­wert und rate grund­sätz­lich dazu, min­des­tens 10% (bes­ser sogar 20%) des Kauf­prei­ses zuzüg­lich der Kauf­ne­ben­kos­ten selbst auf­zu­brin­gen.
  12. Die Til­gung ist zu nied­rig gewählt!
    Sie wol­len die Schul­den aus Ihrer Finan­zie­rung nicht Ihren Kin­dern ver­er­ben, oder? Inso­fern soll­ten Sie sich zu Beginn der Finan­zie­rung damit ernst­haft aus­ein­an­der set­zen und sich die Fra­ge stel­len, bis wann das Dar­le­hen kom­plett getilgt wer­den soll. Wie hoch der Til­gungs­satz kon­kret sein soll­te, ergibt sich aus dem Zeit­raum, in dem Sie das Dar­le­hen abbe­zah­len möch­ten. In der Regel soll­te dies spä­tes­tens bei Ein­tritt in den Ruhe­stand der Fall sein. Wich­tig bei der Wahl der Til­gungs­hö­he: Je nied­ri­ger die Zin­sen, des­to län­ger benö­ti­gen Sie mit einer bestimm­ten anfäng­li­chen Til­gung, um das Dar­le­hen zurück­zu­zah­len. So benö­tigt man bei einem Zins­ni­veau von 5 % und einer anfäng­li­chen Til­gung von 2 % ca. 25 Jah­re, um ein Dar­le­hen zurück­zu­zah­len. Bei einem Zins­ni­veau von 3 % benö­tigt man beim glei­chen Til­gungs­satz (also 2%) fünf Jah­re län­ger, näm­lich ca. 30 Jah­re. Ein/e heu­te 35-jäh­ri­ge/r soll­te, soll­te bei einem Zins­ni­veau von 3 % einen Til­gungs­satz von ca. 2 % p.a. wäh­len, wenn die­se mit 65 Jah­ren in den Ruhe­stand gehen möch­te.
  13. Wohn-Ries­ter bzw. Eigen­heim­ren­te!
    Es scheint so, als wäre es das NON-PLUS-ULTRA. Bis­her gab es Ries­ter-Zula­gen nur für pri­va­te Ren­ten­ver­si­che­run­gen, Fonds­spa­ren und Bank­spar­plä­ne. Mit dem Eigen­heim­ren­ten­ge­setz wird selbst genutz­tes Wohn­ei­gen­tum als Alters­vor­sor­ge nun gleich­be­rech­tigt geför­dert. Aller­dings hagelt es von ver­schie­de­nen Sei­ten Kri­tik an die­sem Modell. Der größ­te Nach­teil beim Wohn-Ries­ter ist, dass Liqui­di­tät, die u.U. für den Ruhe­stand drin­gend benö­tigt wird (Stich­wort: Ver­sor­gungs­lü­cken) in der eige­nen Immo­bi­lie gebun­den ist. Das gilt auch für den staat­lich geför­der­ten Teil. Wer sei­ne Immo­bi­lie ver­kauft, muss das gesam­te geför­der­te Ries­ter-Ver­mö­gen (Eigen­bei­trä­ge und Zula­gen) in einen ande­ren Ries­ter Ver­trag ein­zah­len. In die­sen Fäl­len muss inner­halb von fünf Jah­ren reagiert werden.Auch wer sein Haus spä­ter ver­mie­ten möch­te ist betrof­fen und muss den geför­der­ten Betrag in einen neu­en Ries­ter-Ver­trag ein­zah­len oder aber die staat­li­che För­de­rung aus Zula­gen und Steu­er­vor­tei­len zurück­zah­len. Außer­dem ver­langt die Ries­ter-Büro­kra­tie, dass der geför­der­te Kre­dit bis spä­tes­tens zum 68. Lebens­jahr abbe­zahlt ist. Ist er das nicht, muss der Wohn­ries­ter-Kun­de auf einen unge­för­der­ten Kre­dit, mit evtl. deut­lich höhe­ren Zins­sät­zen, umstel­len. Ein­mal abge­se­hen davon schlägt im Ruhe­stand der Fis­kus zu. Wäh­rend in der Anspar­pha­se – wie bei allen Ries­ter-Pro­duk­ten Bei­trags­zah­lun­gen und För­de­rung kom­plett steu­er­frei sind – wer­den zum Ren­ten­be­ginn (nach­ge­la­gert) Steu­ern auf die geför­der­ten Spar- und Til­gungs­sum­men erho­ben. Die­se Berech­nung ist wie­der­um sehr kom­pli­ziert. Zu die­sem Zwe­cke wird ein fik­ti­ves Kon­to ein­ge­rich­tet, das sog. Wohn­för­der­kon­to, auf dem alle geför­der­ten Til­gungs­leis­tun­gen und alle Zula­gen erfasst und mit 2 % p.a. ver­zinst wer­den. Genau die­ses (fik­tiv) gebil­de­te Gut­ha­ben ist, genau wie bei einem Ries­ter-Spar­ver­trag spä­ter zu ver­steu­ern. Aber damit nicht genug. Frei­lich hat der Spa­rer zu Beginn der Aus­zahl­pha­se ein Wahl­recht zur Beglei­chung der Steu­ern. (Ent­we­der er zahlt die Steu­er­schuld des Wohn­för­der­kon­tos auf einen Schlag – und erhält dafür einen sofor­ti­gen Nach­lass von 30 %. Oder er zahlt die Steu­ern in Raten bis maxi­mal zu sei­nem 85. Lebens­jahr.) Aber das kann ganz sehr stark auf die spä­te­re Haus­halts­rech­nung ein­schla­gen. Eine böse Über­ra­schung kön­nen Erben in die­sem Zusam­men­hang erle­ben, falls der Ries­ter-Spa­rer stirbt, bevor er sei­ne Steu­er­last abge­tra­gen hat. Dann wer­den sie zur Kas­se gebe­ten. Vom gro­ßen büro­kra­ti­schen Auf­wand ein­mal abge­se­hen, müs­sen Immo­bi­li­en­be­sit­zer hohe Ein­schrän­kun­gen bei der Fle­xi­bi­li­tät im Umgang mit ihrer Immo­bi­lie in Kauf neh­men, wenn Sie einen Teil Ihrer Immo­bi­lie über Wohn-Ries­ter finan­zie­ren. Die Finan­zie­rung muss in ers­ter Linie ohne För­de­rung soli­de sein!Überaus fahr­läs­sig gehen neue Eigen­heim­be­sit­zer mit dem The­ma Instand­set­zung um. Lei­der wird all­zu oft ver­ges­sen, dass auch die Immo­bi­lie mit der Zeit altert und nicht nur Schön­heits­maß­nah­men fäl­lig wer­den. Man kann sagen, dass Hei­zung, Heiz­kör­per, Bäder spä­tes­tens alle 20 Jah­re, Fens­ter und Außen­tü­ren alle 25 Jah­re, Dach­zie­gel und Außen­putz alle 30 bis 40 Jah­re saniert wer­den müs­sen. In wel­cher Höhe eine sol­che Rück­la­ge gebil­det wer­den soll­te, hängt natür­lich vom Gebäu­de und vom sei­nem Zustand ab. Bei neu­en Häu­sern wer­den jähr­lich 0,8 % bis etwa 1% des Kauf­prei­ses als Instand­hal­tungs­rück­la­ge empfohlen.Jeder Haus- und Woh­nungs­ei­gen­tü­mer soll­te früh­zei­tig Geld für not­wen­di­ge Instand­hal­tungs­maß­nah­men zurück­le­gen. Dafür eig­net sich sehr gut ein Invest­ment-Spar­plan.
  14. Bau­spa­ren als Finan­zie­rungs­mit­tel!
    Hier­zu­lan­de sind wir von Ban­ken und Bau­spar­kas­sen stark geprägt wor­den. Und auf den ers­ten Blick mögen Bau­spar­ver­trä­ge vor­teil­haf­tig erschei­nen. Aller­dings nur auf den ers­ten Blick! Bau­spa­ren hat Schat­ten­sei­ten. Bau­spa­rer haben z.B. kei­nen Rechts­an­spruch auf den genau­en Zutei­lungs­zeit­punkt: „Bau­spar­ver­trä­ge, die die vor­ste­hen­de Vor­aus­set­zung erfül­len, wer­den zum Zutei­lungs­ter­min zuge­teilt, soweit die für die Zutei­lung ver­füg­ba­ren Mit­tel ausreichen.“Außerdem muss ein Bau­spar­dar­le­hen z.B. in viel kür­ze­rer Zeit getilgt wer­den als ein Hypo­the­ken­dar­le­hen. Dar­über hin­aus gehen Sie im wahrs­ten Sin­ne des Wor­tes wei­te­re Wet­ten ein, dass bei Aus­zah­lung des Dar­le­hens ein hohes Zins­ni­veau vor­herrscht, dass die Infla­ti­on immer nied­ri­ger ist als der Gut­ha­bens­zins, dass es immer mehr Ein­zah­ler als Dar­le­hens­neh­mer gibt, dass Sie sich die Höhe der Til­gungs­ra­te leis­ten kann, dass Sie jetzt schon die Höhe des Dar­le­hens­be­darfs ken­ne…
  15. Fal­sche oder feh­len­de Risi­ko­ab­si­che­rung!
    Wenn das Ziel die eige­nen vier Wän­de zu kau­fen, im Vor­der­grund steht, wer­den gewich­ti­ge Fra­gen zur Absi­che­rung der Immo­bi­le – meist aus man­geln­den finan­zi­el­len Mit­teln – ins Abseits gescho­ben. Dabei ist es ele­men­tar, sich über den indi­vi­du­el­len (Ein­kom­mens-) Schutz Gedan­ken zu machen (z.B. Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung, Dread Dise­a­se, BU).

Nicht zuletzt gera­ten Vor­ha­ben ins Wan­ken, weil der „fal­sche“ Finan­zie­rungs­part­ner mit ins Boot genom­men wur­de

Ohne­hin inter­es­sie­ren sich finan­zie­ren­de Insti­tu­te über­wie­gend für Ihren Sta­tus Quo. Dabei wir­ken sich „Schön­rech­ne­rei“ sei­tens des Bera­ters schnell zu Ihren Unguns­ten aus.
Ach­ten Sie bei der Aus­wahl Ihres Finan­zie­rungs­part­ners bit­te dar­auf, ob man Ihnen beim ers­ten Zusam­men­tref­fen „die Wol­ken vom Him­mel“ holt.
Fra­gen Sie sich, wie eupho­risch mit Ihnen umge­gan­gen wird.
Vor­der­grün­dig steht viel­leicht nur der schnel­le Geschäfts­ab­schluss und nicht Ihr per­sön­li­ches Schick­sal im Mit­tel­punkt des Inter­es­ses.
Ob Sie sich das ein­ge­ste­hen wol­len oder nicht: Läuft was schief ist die Bank sowie­so der Gewin­ner, weil sie alle Sicher­hei­ten hat die sie braucht, um einen evtl. Aus­fall zu befrie­di­gen (Grund­schuld).

Teu­re Erfah­rung: Hin­ter­her ist man immer schlau­er!

Han­deln Sie mög­lichst defen­siv und ver­su­chen Sie unent­wegt sach­lich zu blei­ben!

Fazit

Der Erwerb eines Eigen­hei­mes bedeu­tet für vie­le der Beginn eines wei­te­ren Lebens­ab­schnit­tes und ver­mut­lich die Erfül­lung eines lang ersehn­ten Trau­mes.
Damit die­ser nicht zu einem Alp­traum für Sie wird, woll­te ich Ihnen – mit der Auf­zäh­lung von 15 Feh­lern – die Not­wen­dig­keit einer aus­führ­li­chen Prü­fung Ihrer Plä­ne ver­deut­li­chen.

Ich freue mich, wenn Sie sich mit ihrem Finan­zie­rungs­wunsch an mich wen­den.

Für wei­te­re Fra­gen hin­ter­las­sen Sie mir bit­te am Ende des Bei­trags einen Kom­men­tar oder Sie ver­ein­ba­ren direkt ein kos­ten­frei­es Erst­ge­spräch. Alter­na­tiv kön­nen Sie sich per Direkt­nach­richt (oder Mit­tels Kon­takt­for­mu­lar) mit mir in Ver­bin­dung set­zen.

In jedem Fall erhal­ten Sie schnellst mög­lich eine Ant­wort von mir.

Mit den bes­ten Grü­ßen
Chris­ti­an Ulrich LL.B., M.A.

Tags: Baufinanzierung, Fehler, Immobilienfinanzierung, Pannen, Pech, Pleite

Wei­te­re Infos

Good bye 2014: 2015 kann kom­men!
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nachhaltig. transparent. erklärt.