Die Bundesregierung plant, mit dem sogenannten Generationenkapital die gesetzliche Rente durch staatliche Geldanlagen langfristig zu stabilisieren. Doch das vorgelegte Gesetz enthält gravierende Lücken: Es fehlen klare Anlagekriterien, die sicherstellen, dass die Renten-Milliarden nachhaltig und menschenrechtskonform investiert werden. Ohne eine gesetzliche Verpflichtung droht das Geld in klimaschädliche und menschenrechtlich bedenkliche Unternehmen zu fließen – auf Kosten der kommenden Generationen.
Warum das Generationenkapital nachhaltige Leitlinien braucht
Der aktuelle Gesetzentwurf zur Einführung des Generationenkapitals enthält keine verbindlichen Regelungen zur ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit der Investitionen. Stattdessen sollen die zuständigen Ministerien erst nach Inkrafttreten des Gesetzes Richtlinien für die Kapitalanlage ausarbeiten. Das birgt enorme Risiken:
- Investitionen in fossile Unternehmen: Die Gefahr besteht, dass Milliardenbeträge in Kohle-, Öl- und Gasunternehmen fließen – Konzerne, die ihre fossilen Geschäftsmodelle weiter ausbauen und damit den Klimaschutz torpedieren.
- Finanzierung von Umweltzerstörung und Menschenrechtsverletzungen: Ohne klare Vorgaben könnten Gelder in Unternehmen fließen, die Arbeits- und Menschenrechte missachten oder von der Zerstörung natürlicher Lebensräume profitieren.
- Langfristige Abhängigkeit von fossilen Energien: Neue fossile Infrastruktur wie Ölfelder, Pipelines oder Gaskraftwerke führt zu einem jahrzehntelangen „Lock-in“ und blockiert die Energiewende.
Das Generationenkapital darf nicht die Fehler der Vergangenheit wiederholen. Es muss in nachhaltige, zukunftssichere Unternehmen und Projekte investiert werden, die mit den Pariser Klimazielen und internationalen Menschenrechtsstandards im Einklang stehen.
KENFO: Ein ungeeigneter Verwalter für das Generationenkapital?
Die Verwaltung des Generationenkapitals soll die KENFO-Stiftung übernehmen – der Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung. Eine Analyse von Urgewald e.V. zeigt jedoch, dass KENFO bisher in erheblichem Umfang fossile Unternehmen finanziert:
- 114 fossile Unternehmen mit einem Gesamtvolumen von 764 Millionen Euro
- Großinvestitionen in Shell (74 Mio. €), Total Energies (67 Mio. €) und BP (62 Mio. €) – allesamt Unternehmen, die ihre fossile Förderung weiter ausbauen
Die aktuellen Investitionspraktiken von KENFO stehen im klaren Widerspruch zu einer klimafreundlichen Anlagestrategie. Die Bundesregierung muss sicherstellen, dass die Verwaltung des Generationenkapitals nicht erneut in umwelt- und klimaschädliche Strukturen investiert.
Unsere Forderung: Nachhaltigkeit als gesetzliches Anlagekriterium
Um sicherzustellen, dass das Generationenkapital zukunftsfähig und generationengerecht investiert wird, fordern wir vom Bundestag:
- Klare Ausschlusskriterien für fossile Unternehmen: Kein Geld für Konzerne, die neue Kohle-, Öl- und Gasprojekte planen oder keine glaubwürdige Klimastrategie verfolgen.
- Verpflichtende Nachhaltigkeitskriterien für alle Investitionen: Neben Sicherheit, Liquidität und Rendite muss Nachhaltigkeit als vierter Grundsatz gesetzlich verankert werden – wie bereits in Baden-Württemberg umgesetzt.
- Transparenz und demokratische Kontrolle: Alle Investitionen müssen öffentlich dokumentiert und von einem unabhängigen Gremium geprüft werden.
Nur so kann sichergestellt werden, dass das Generationenkapital tatsächlich im Sinne der jungen und zukünftigen Generationen angelegt wird – und nicht als klimaschädliches Subventionsprogramm für fossile Konzerne endet.
Jetzt handeln: Unterstütze die Petition!
Die Zukunft der gesetzlichen Rente darf nicht auf Kosten von Umwelt, Klima und Menschenrechten finanziert werden. Deshalb fordern wir die Bundesregierung auf, Nachhaltigkeit als gesetzlich verbindliches Anlagekriterium für das Generationenkapital festzulegen.
Unterstütze unsere Forderung und unterschreibe die Petition: Generationenkapital: Fossile Rendite? Nicht für meine Rente!
Erheben Sie Ihre Stimme für eine generationengerechte Altersvorsorge!
Mit besten Grüßen
Christian Ulrich LL.B.
Quellen:
-
Bundesregierung – Gesetzesentwurf zum Generationenkapital
- Offizielle Informationen der Bundesregierung zum geplanten Generationenkapital (www.bundesregierung.de)
-
Urgewald e.V. – Analyse der KENFO-Investitionen in fossile Unternehmen
- Untersuchung der fossilen Beteiligungen des KENFO-Fonds (Stand Ende 2023, www.urgewald.org)
-
Sustainable Finance Beirat der Bundesregierung
- Empfehlungen zur nachhaltigen Finanzpolitik der öffentlichen Hand (www.sustainable-finance-beirat.de)
-
Pariser Klimaschutzabkommen (UNFCCC)
- Völkerrechtlich bindendes Abkommen zur Reduktion der Treibhausgasemissionen (www.unfccc.int)
-
BaFin – Nachhaltige Finanzanlagen und gesetzliche Vorgaben
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht über ESG-Kriterien in der Kapitalanlage (www.bafin.de)
-
Baden-Württemberg: Gesetz zur nachhaltigen Finanzanlage
- Umsetzung des „magischen Vierecks“ (Sicherheit, Rendite, Liquidität, Nachhaltigkeit, www.baden-wuerttemberg.de)
-
WeAct-Petition: Generationenkapital – Fossile Rendite? Nicht für meine Rente!
- Kampagne zur Durchsetzung nachhaltiger Anlagekriterien für das Generationenkapital (Zur Petition)