Viele Autofahrer gehen davon aus, dass sie bei einem Unfall umfassend durch ihre Kfz-Versicherung geschützt sind. Doch das stimmt nur teilweise: Während Mitfahrer über die Kfz-Haftpflichtversicherung abgesichert sind, kann der Fahrer selbst im schlimmsten Fall leer ausgehen – insbesondere wenn er den Unfall selbst verursacht hat oder kein Verursacher feststellbar ist.
Genau hier setzt der Fahrerschutz an: Eine leistungsstarke Zusatzversicherung, die eine zentrale Lücke in der Absicherung schließt und den Fahrer bei Personenschäden finanziell schützt.
Gesetzlicher Schutz für Insassen – Fahrer bleibt oft außen vor
Im Falle eines Verkehrsunfalls sind die Fahrzeuginsassen über die Kfz-Haftpflichtversicherung des Halters abgesichert. Sie können unabhängig von der Schuldfrage Ansprüche auf Schmerzensgeld, Verdienstausfall oder Hinterbliebenenrenten geltend machen.
Doch für den Fahrer selbst gilt dies nicht. Wenn er selbst den Unfall verursacht hat oder etwa bei einem Alleinunfall kein weiterer Unfallgegner existiert, besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Entschädigung für die eigenen Personenschäden – weder aus der Kfz-Haftpflicht noch aus der Vollkasko. In solchen Fällen trägt der Fahrer die gesundheitlichen und finanziellen Folgen alleine.
Was ist Fahrerschutz und wie funktioniert er?
Der Fahrerschutz ist eine ergänzende Versicherung innerhalb der Kfz-Police, die dem Fahrer denselben Personenschutz bietet wie den Mitfahrern in der Kfz-Haftpflichtversicherung – unabhängig von der Schuldfrage.
Leistungsbeispiele beim Fahrerschutz:
- Verdienstausfall nach einem Unfall mit Verletzungsfolgen
- Schmerzensgeld bei körperlichen Schäden
- Umbaukosten für behindertengerechtes Wohnen oder Fahrzeuge
- Haushaltshilfen oder Reha-Kosten
- Witwen- oder Waisenrenten an Hinterbliebene im Todesfall
Der große Vorteil: Die Leistungen orientieren sich nicht an festen Versicherungssummen, wie bei einer klassischen Unfallversicherung, sondern am individuellen Schadenersatz nach dem Verursacherprinzip – genau wie bei Ansprüchen aus der Haftpflicht.
In welchen Fällen greift der Fahrerschutz?
Der Fahrerschutz leistet bei:
- Selbstverschuldeten Unfällen
- Teilverschuldeten Unfällen
- Unfällen durch höhere Gewalt (z. B. Wildwechsel, Aquaplaning)
- Unfällen mit unbekanntem Verursacher (z. B. Fahrerflucht)
Das Besondere: Die Leistungen aus dem Fahrerschutz führen nicht zu einer Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse der Kfz-Haftpflichtversicherung.
Wer kann Fahrerschutz abschließen?
Der Fahrerschutz ist für Pkw, Krafträder, Leichtkrafträder, Quads, Trikes, Wohnmobile sowie für viele gewerblich genutzte Fahrzeuge möglich. Nicht angeboten wird der Fahrerschutz in der Regel bei:
- Fahrzeugen mit gesetzlicher Mindestdeckungssumme
- Kurzzeitkennzeichen
- Sonderfahrzeugen wie landwirtschaftlichen Zugmaschinen oder Gabelstaplern
Die Integration in bestehende Kfz-Versicherungsverträge ist oft unkompliziert möglich – auch nachträglich.
Fahrerschutz vs. Unfallversicherung: Wo liegt der Unterschied?
| Merkmal | Fahrerschutz | Private Unfallversicherung |
| Zielgruppe | Fahrer eines versicherten Fahrzeugs | Versicherte Person (unabhängig vom Fahrzeug) |
| Leistungsvoraussetzung | Unfall mit Personenschaden beim Führen des Fahrzeugs | Unfallereignis mit dauerhafter Beeinträchtigung |
| Leistungsart | Schadenersatz nach tatsächlichem Schaden | Feste Versicherungssummen |
| Deckungshöhe | Bis zur Höhe der Kfz-Haftpflichtversicherung | Abhängig vom vereinbarten Vertrag |
| Beitragsauswirkung | Keine Rückstufung im Kfz-Vertrag | Keine Auswirkung auf andere Versicherungen |
Fazit: Fahrerschutz schließt eine entscheidende Lücke
Der Fahrer ist der am wenigsten geschützte Beteiligte im Straßenverkehr – zumindest, wenn es um die klassische Kfz-Versicherung geht. Mit dem Fahrerschutz kann diese Lücke zuverlässig geschlossen werden. Die Versicherung bietet genau den Personenschutz, den Beifahrer und Mitfahrer längst genießen – und das auf einem leistungsstarken Niveau.
Wer beruflich oder privat viel mit dem Auto unterwegs ist, sollte nicht auf diesen Schutz verzichten. Besonders relevant ist der Fahrerschutz auch für Selbstfahrer, Pendler, Fahrgemeinschaften und Familien mit mehreren Fahrzeugnutzern.
Lassen Sie sich jetzt individuell beraten und finden Sie heraus, ob der Fahrerschutz für Ihre Situation sinnvoll ist.
Kontaktieren Sie mich für eine unverbindliche Beratung.
Mit besten Grüßen
Christian Ulrich LL.B., M.A.













