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Wohn­ries­ter: War­um die Eigen­heim­ren­te oft mehr scha­det als nützt!

Wohn­ries­ter – eine Kom­bi­na­ti­on aus staat­li­cher För­de­rung und Immo­bi­li­en­fi­nan­zie­rung – klingt auf den ers­ten Blick ver­lo­ckend: Wer die eige­nen vier Wän­de kauft oder ent­schul­det, soll von Zula­gen und Steu­er­vor­tei­len pro­fi­tie­ren. Doch hin­ter dem schein­bar attrak­ti­ven Kon­zept lau­ern vie­le Fall­stri­cke. Ver­brau­cher­schüt­zer wie die Ver­brau­cher­zen­tra­le kri­ti­sie­ren immer wie­der die hohen Kos­ten, die man­geln­de Fle­xi­bi­li­tät und die ver­steck­ten Risi­ken, die Wohn­ries­ter mit sich bringt.

In die­sem Bei­trag wer­fen wir einen kri­ti­schen Blick auf die Schat­ten­sei­ten von Wohn­ries­ter und zei­gen, war­um vie­le Deut­sche mit die­ser Finan­zie­rungs­form lang­fris­tig drauf­zah­len.

Was ist Wohn­ries­ter?

Wohn­ries­ter wur­de 2008 ein­ge­führt, um das Woh­nen im Eigen­heim als Alters­vor­sor­ge zu för­dern. Grund­sätz­lich funk­tio­niert es so:

  • Staat­li­che Zula­gen und Steu­er­vor­tei­le kön­nen ent­we­der in einen Ries­ter-Bau­spar­ver­trag oder direkt in die Til­gung eines Immo­bi­li­en­kre­dits flie­ßen.
  • För­der­fä­hi­ge Per­so­nen erhal­ten 175 Euro Grund­zu­la­ge pro Jahr. Eltern kön­nen zusätz­lich eine Kin­der­zu­la­ge von 185 bis 300 Euro pro Kind erhal­ten.
  • Die För­de­rung dient ent­we­der dem Kauf, Bau oder der Ent­schul­dung einer selbst genutz­ten Immo­bi­lie.

Was zunächst nach einem guten Kon­zept klingt, ent­puppt sich jedoch für vie­le Ver­brau­cher als kom­pli­ziert und teu­er – mit ver­steck­ten Nach­tei­len, die auf den ers­ten Blick oft nicht ersicht­lich sind.

Die größ­ten Nach­tei­le von Wohn­ries­ter

1. Hohe Kos­ten von Anfang an

Wohn­ries­ter-Ver­trä­ge sind häu­fig mit hohen Abschluss- und Ver­wal­tungs­kos­ten ver­bun­den. Die­se Gebüh­ren belas­ten die Ren­di­te erheb­lich und sor­gen dafür, dass die staat­li­che För­de­rung teil­wei­se voll­stän­dig auf­ge­zehrt wird.

  • Abschluss­ge­büh­ren: Bei Bau­spar­ver­trä­gen beträgt die Abschluss­ge­bühr meist 1–1,6 % der Bau­spar­sum­me. Das klingt zunächst wenig, aber bei einer Bau­spar­sum­me von 200.000 Euro zah­len Ver­brau­cher bis zu 3.200 Euro, bevor sie über­haupt spa­ren kön­nen.
  • Kon­to­füh­rungs­ge­büh­ren: Vie­le Wohn­ries­ter-Pro­duk­te erhe­ben jähr­lich Ver­wal­tungs­kos­ten, die sich schnell sum­mie­ren und die För­de­rung wei­ter schmä­lern.
  • Hohe Dar­le­hens­zin­sen: Eini­ge Wohn­ries­ter-Dar­le­hen bie­ten schlech­te­re Kon­di­tio­nen als klas­si­sche Bau­fi­nan­zie­run­gen, was die Erspar­nis­se zusätz­lich redu­ziert.

Kri­tik­punkt: Die Ver­brau­cher­zen­tra­le weist dar­auf hin, dass die Kos­ten vie­ler Wohn­ries­ter-Pro­duk­te in kei­nem Ver­hält­nis zu den angeb­li­chen Vor­tei­len ste­hen und dass Kun­den oft gar nicht erken­nen, wie stark die Gebüh­ren ihre Ren­di­te min­dern.

2. Ver­steck­te Risi­ken durch die nach­ge­la­ger­te Besteue­rung

Ein Haupt­ar­gu­ment für Wohn­ries­ter ist die För­de­rung durch Zula­gen und Steu­er­vor­tei­le. Doch was vie­le Ver­brau­cher nicht wis­sen: Die­se För­de­rung ist nicht geschenkt. Im Ruhe­stand müs­sen sämt­li­che geför­der­ten Beträ­ge ver­steu­ert wer­den.

  • Über das soge­nann­te Wohn­för­der­kon­to wer­den alle Zula­gen und steu­er­li­chen Vor­tei­le gesam­melt. Auf die­sen Betrag wird jedes Jahr ein fik­ti­ver Zins­satz von 2 % auf­ge­schla­gen.
  • Bei Ren­ten­ein­tritt wird der gesam­te Betrag des Wohn­för­der­kon­tos ver­steu­ert – ent­we­der auf einen Schlag oder in Raten bis zum 85. Lebens­jahr.

Bei­spiel:

  • För­der­be­trag: 2.000 Euro pro Jahr über 20 Jah­re = 40.000 Euro.
  • Durch den 2 %-igen Auf­schlag wächst der Betrag bis zur Ren­te auf ca. 60.000 Euro.
  • Bei einem Steu­er­satz von 25 % müss­ten 15.000 Euro an Steu­ern gezahlt wer­den – eine erheb­li­che Belas­tung im Ruhe­stand.

Kri­tik­punkt: Ver­brau­cher unter­schät­zen oft die Steu­er­last im Alter, da die nach­ge­la­ger­te Besteue­rung im Ver­kaufs­pro­zess sel­ten trans­pa­rent kom­mu­ni­ziert wird.

3. Feh­len­de Fle­xi­bi­li­tät: Eine lebens­lan­ge Bin­dung an die Immo­bi­lie

Wohn­ries­ter zwingt Ver­brau­cher, ihre Immo­bi­lie selbst zu nut­zen – und zwar auf Dau­er. Sobald die Immo­bi­lie ver­kauft oder ver­mie­tet wird, kön­nen För­der­gel­der zurück­ge­for­dert wer­den.

  • Ver­mie­tung: Soll­ten Sie Ihre Immo­bi­lie spä­ter ver­mie­ten, müs­sen alle Zula­gen und steu­er­li­chen Vor­tei­le nach­träg­lich ver­steu­ert wer­den – das kann zu hohen Nach­for­de­run­gen füh­ren.
  • Ver­kauf: Wer sein Haus oder sei­ne Woh­nung ver­kauft, ohne direkt eine neue geför­der­te Immo­bi­lie zu kau­fen, muss eben­falls die För­de­rung zurück­zah­len.
  • Umzug: Ein beruf­li­cher oder pri­va­ter Umzug wird durch die­se Rege­lun­gen unnö­tig kom­pli­ziert.

Kri­tik­punkt: Die Ver­brau­cher­zen­tra­le kri­ti­siert, dass Wohn­ries­ter-Ver­trä­ge Ver­brau­cher stark ein­schrän­ken und nicht auf ver­än­der­te Lebens­si­tua­tio­nen reagie­ren. Gera­de für jün­ge­re Men­schen, deren Lebens­pla­nung oft noch unklar ist, ist Wohn­ries­ter daher wenig geeig­net.

4. Unat­trak­tiv in Nied­rig­zins­pha­sen

Wohn­ries­ter wur­de ursprüng­lich ein­ge­führt, um sich lang­fris­tig nied­ri­ge Zin­sen zu sichern. Doch in Zei­ten, in denen Immo­bi­li­en­kre­di­te ohne­hin his­to­risch güns­tig sind, ver­liert die­ses Argu­ment an Gewicht.

  • Klas­si­sche Bau­fi­nan­zie­run­gen bie­ten oft ähn­li­che oder sogar bes­se­re Zins­kon­di­tio­nen – ohne die hohen Kos­ten und Ein­schrän­kun­gen eines Wohn­ries­ter-Ver­trags.
  • Die Zin­sen auf das ange­spar­te Gut­ha­ben in Wohn­ries­ter-Bau­spar­ver­trä­gen lie­gen meist unter 1 %, was ange­sichts der Infla­ti­on zu einem rea­len Wert­ver­lust führt.

Kri­tik­punkt: Wohn­ries­ter ist in der aktu­el­len Zins­land­schaft kaum noch kon­kur­renz­fä­hig. Vie­le Ver­brau­cher könn­ten durch eine klas­si­sche Finan­zie­rung oder ande­re Spar­mo­del­le deut­lich güns­ti­ger fah­ren.

5. Intrans­pa­renz und Kom­ple­xi­tät

Wohn­ries­ter-Pro­duk­te sind oft so kom­pli­ziert gestal­tet, dass selbst gut infor­mier­te Ver­brau­cher Schwie­rig­kei­ten haben, die genau­en Kos­ten und Risi­ken zu ver­ste­hen.

  • Ries­ter-Bau­spar­ver­trä­ge und Kom­bi­mo­del­le mit Vor­fi­nan­zie­rungs­dar­le­hen sind beson­ders intrans­pa­rent. Kun­den zah­len dabei häu­fig dop­pelt – näm­lich Zin­sen für das Vor­fi­nan­zie­rungs­dar­le­hen und Bei­trä­ge in den Bau­spar­ver­trag.
  • Die tat­säch­li­chen Gesamt­kos­ten eines Wohn­ries­ter-Ver­trags sind oft schwer nach­voll­zieh­bar und wer­den im Ver­kaufs­pro­zess nicht aus­rei­chend kom­mu­ni­ziert.

Kri­tik­punkt: Laut Ver­brau­cher­zen­tra­le ste­hen vie­le Wohn­ries­ter-Pro­duk­te in der Kri­tik, weil sie nicht nur teu­er, son­dern auch unnö­tig kom­pli­ziert sind. Kun­den ver­las­sen sich auf den ver­meint­li­chen Vor­teil der För­de­rung, ohne die lang­fris­ti­gen Kon­se­quen­zen zu ver­ste­hen.

Fazit: Wohn­ries­ter – Ein Modell mit mehr Nach­tei­len als Vor­tei­len

Wohn­ries­ter wird häu­fig als attrak­ti­ve Mög­lich­keit bewor­ben, um den Traum vom Eigen­heim zu ver­wirk­li­chen. Doch bei genaue­rem Hin­se­hen ent­puppt sich die­se Finan­zie­rungs­form oft als kom­pli­ziert, teu­er und unfle­xi­bel. Die hohen Kos­ten, die nach­ge­la­ger­te Besteue­rung und die feh­len­de Anpas­sungs­fä­hig­keit an ver­än­der­te Lebens­si­tua­tio­nen machen Wohn­ries­ter für vie­le Ver­brau­cher unat­trak­tiv.

Für wen lohnt sich Wohn­ries­ter?

  • Fami­li­en mit meh­re­ren Kin­dern, die von den hohen Kin­der­zu­la­gen pro­fi­tie­ren.
  • Per­so­nen, die sicher sind, dass sie ihre Immo­bi­lie lang­fris­tig selbst nut­zen wer­den.

Für alle ande­ren gibt es bes­se­re Alter­na­ti­ven:

Mein Tipp: Prü­fen Sie Wohn­ries­ter genau, bevor Sie einen Ver­trag abschlie­ßen. Las­sen Sie sich unab­hän­gig bera­ten und ver­glei­chen Sie die Kos­ten mit alter­na­ti­ven Finan­zie­rungs­mög­lich­kei­ten. Oft ist die schein­bar attrak­ti­ve För­de­rung nicht so loh­nens­wert, wie sie auf den ers­ten Blick erscheint. Kon­tak­tie­ren Sie mich ger­ne für eine per­sön­li­che und unver­bind­li­che Bera­tung.

Mit bes­ten Grü­ßen
Chris­ti­an Ulrich LL.B., M.A.

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