Versicherungen

Insol­venz der ELE­MENT Insu­rance AG: Emp­feh­lun­gen für Kun­den!

Am 08. Janu­ar 2025 wur­de das vor­läu­fi­ge Insol­venz­ver­fah­ren wegen Über­schul­dung i.S.v. § 19 Insol­venz­ord­nung (InsO) über die ELE­MENT Insu­rance AG, einen der füh­ren­den digi­ta­len Ver­si­che­rer Deutsch­lands, eröff­net. Die Nach­richt hat bei vie­len Ver­si­cher­ten Besorg­nis aus­ge­löst. Wir haben die wich­tigs­ten Infor­ma­tio­nen und Hand­lungs­emp­feh­lun­gen für betrof­fe­ne Kun­den zusam­men­ge­stellt, um Ihnen Klar­heit und Ori­en­tie­rung zu bie­ten.

Was bedeu­tet die Insol­venz der ELE­MENT Insu­rance AG?

Das Ziel des vor­läu­fi­gen Insol­venz­ver­fah­rens ist die Siche­rung des Ver­mö­gens der ELE­MENT Insu­rance AG und die Prü­fung einer mög­li­chen Über­tra­gung der bestehen­den Ver­si­che­rungs­ver­trä­ge auf einen sol­ven­ten Ver­si­che­rer. Der end­gül­ti­ge Beschluss zur Eröff­nung des Insol­venz­ver­fah­rens steht jedoch noch aus. Betrof­fen sind vor allem Kun­den fol­gen­der Ver­si­che­rungs­ar­ten:

  • Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung
  • Unfall­ver­si­che­rung
  • Fahr­rad­ver­si­che­rung
  • Haft­pflicht­ver­si­che­rung
  • Tier­kran­ken­ver­si­che­rung

Wie sind Kun­den abge­si­chert?

Die Bun­des­an­stalt für Finanz­dienst­leis­tungs­auf­sicht (BaFin) hat sich bereits ein­ge­schal­tet und infor­miert, dass das Unter­neh­men der­zeit kei­ne neu­en Ver­trä­ge abschließt oder bestehen­de erwei­tert. Laut deut­schem Ver­si­che­rungs­ver­trags­ge­setz (VVG) blei­ben Ver­si­che­rungs­ver­trä­ge bis auf Wei­te­res bestehen. Solan­ge die Prä­mi­en ord­nungs­ge­mäß bezahlt wer­den, besteht auch wei­ter­hin Ver­si­che­rungs­schutz.

Wich­tig: Im Fal­le einer voll­stän­di­gen Insol­venz wer­den Ver­trä­ge unter Umstän­den auf einen ande­ren Ver­si­che­rer über­tra­gen oder abge­wi­ckelt.

Mei­ne Hand­lungs­emp­feh­lun­gen für Kun­den

Falls Sie Kun­de der ELE­MENT Insu­rance AG sind, soll­ten Sie die fol­gen­den Schrit­te beach­ten:

  1. Prü­fen Sie Ihre Ver­si­che­rungs­un­ter­la­gen:
    Sich­ten Sie Ihre bestehen­den Ver­trä­ge und Doku­men­te, um genau zu wis­sen, wel­che Poli­cen betrof­fen sind.
  2. Blei­ben Sie infor­miert:
    Die BaFin hat eine Infor­ma­ti­ons­sei­te zur Insol­venz bereit­ge­stellt: Infor­ma­tio­nen der BaFin zur ELE­MENT Insu­rance AG. Die­se Sei­te wird regel­mä­ßig aktua­li­siert.
  3. Prä­mi­en wei­ter­hin zah­len:
    Um Ihren Ver­si­che­rungs­schutz nicht zu gefähr­den, zah­len Sie Ihre Bei­trä­ge wei­ter­hin pünkt­lich, solan­ge der Ver­trag besteht.
  4. Kon­tak­tie­ren Sie einen Exper­ten:
    Zie­hen Sie unab­hän­gi­ge Ver­si­che­rungs­be­ra­ter oder Anwäl­te hin­zu, um die recht­li­che Lage zu klä­ren und eine fun­dier­te Ent­schei­dung zu tref­fen.
  5. Ver­glei­chen Sie Alter­na­ti­ven:
    Falls sich eine Ver­trags­über­tra­gung als pro­ble­ma­tisch erweist, soll­ten Sie bereits jetzt ande­re Ver­si­che­rer ver­glei­chen, um bei Bedarf schnell wech­seln zu kön­nen.
  6. Beob­ach­ten Sie die Ent­wick­lung:
    Der end­gül­ti­ge Beschluss zur Eröff­nung des Insol­venz­ver­fah­rens wird Ein­fluss auf die nächs­ten Schrit­te haben. Hal­ten Sie sich über offi­zi­el­le Kanä­le auf dem Lau­fen­den.

Fazit

Die Insol­venz der ELE­MENT Insu­rance AG ist ein Warn­si­gnal für den digi­ta­len Ver­si­che­rungs­markt. Kun­den soll­ten die Situa­ti­on sorg­fäl­tig beob­ach­ten und vor­be­rei­tet sein, um schnel­le und effek­ti­ve Ent­schei­dun­gen zu tref­fen. Mit den oben genann­ten Schrit­ten stel­len Sie sicher, dass Sie opti­mal auf alle Even­tua­li­tä­ten vor­be­rei­tet sind. Blei­ben Sie infor­miert und han­deln Sie recht­zei­tig, um Ihre Ver­si­che­rungs­an­sprü­che zu sichern.

Haben Sie Fra­gen? Ich unter­stüt­ze Sie ger­ne bei der Über­prü­fung Ihrer Ver­si­che­rungs­ver­trä­ge und der Suche nach alter­na­ti­ven Lösun­gen. Kon­tak­tie­ren Sie mich ger­ne für eine per­sön­li­che und unver­bind­li­che Bera­tung.

Mit bes­ten Grü­ßen
Chris­ti­an Ulrich LL.B., M.A.

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