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Prä­mi­en­spa­ren: End­lich Klar­heit über Zins­be­rech­nung!

Geld spa­ren ist immer rich­tig und wich­tig. Immer­hin wis­sen Sie nie, was im Leben noch alles an Unkos­ten auf Sie zukom­men kann. Ob es nun ein kaput­tes Auto ist, ein Unfall oder unge­plan­te Anschaf­fun­gen – das Leben ist manch­mal ganz schön teu­er. Da ist es umso bes­ser, ein paar Euros auf der har­ten Kan­te zu haben. Nun ist es nicht immer ein­fach, Geld unbe­rührt zu las­sen – das Erspar­te von mor­gen bedeu­tet eben Ver­zicht heu­te. Wer sich aber dar­auf ein­lässt, kann das Leben viel ent­spann­ter ange­hen. Recht ein­fach geht es bei­spiels­wei­se mit einem soge­nann­ten Prä­mi­en­spar­ver­trag. Bei einem sol­chen Ver­trag kommt auf die Zin­sen außer­dem noch eine erkleck­li­che Sum­me als Prä­mie oben drauf. Das kommt offen­bar gut an: In den ver­gan­ge­nen Jahr­zehn­ten hat­ten sich Tau­sen­de Kun­den auf sol­che Spar­ver­trä­ge ein­ge­las­sen. Aller­dings hat das Prä­mi­en­spa­ren auch einen Haken.

Prä­mi­en­spa­ren – teu­res Spiel mit den Zin­sen

So ist es bei Ver­trä­gen zum Prä­mi­en­spa­ren schon lan­ge üblich, in den Geschäfts­be­din­gun­gen Klau­seln wie die­se ein­zu­brin­gen: “Die Spar­ein­la­ge wird varia­bel, z.Zt. mit .. % p.a. ver­zinst.” Das Zau­ber­wort heißt “varia­bel”. Damit sahen sich vie­le Ban­ken und Spar­kas­sen im Recht, die Zin­sen nach Lust und Lau­ne anzu­pas­sen. Ände­run­gen am Zins­satz wur­den dabei zumeist über Aus­hän­ge in den jewei­li­gen Filia­len bekannt gemacht. So konn­ten die Zin­sen über Jahr­zehn­te ste­tig sin­ken – aller Prä­mi­en zum Trotz ist das für Kun­den ein Ver­lust­ge­schäft.

Die­se Pra­xis ruft seit einer Wei­le Ver­brau­cher­schüt­zer auf den Plan. 2004 und 2010 sprach der Bun­des­ge­richts­hof dazu ein Macht­wort und erklär­te die will­kür­li­chen Zins­an­pas­sun­gen für ungül­tig. Geän­dert hat sich – wenig. Zwar kamen die Finanz­in­sti­tu­te der Auf­for­de­rung nach, ihre Ver­trä­ge anzu­pas­sen. In der Regel wur­den die­se aber nur geän­dert, um das Prä­mi­en­spa­ren ein­sei­tig lukra­tiv für die Bank zu hal­ten. Für die gebeu­tel­ten Kun­den ent­stand dabei kein Vor­teil. Wie schwer die Zins­an­pas­sung wiegt, zeigt ein Fall, über den die­ses Jahr die Tages­schau berich­te­te. Sie zitiert einen Betrof­fe­nen, dem auf­grund der “varia­blen” Zin­sen seit 1994 gut 7.000 Euro durch die Lap­pen gegan­gen sind.

Gericht ent­schei­det im Sin­ne der Ver­brau­cher

Weil er damit nicht allei­ne ist, hat­ten vie­le Betrof­fe­ne des Prä­mi­en­spa­rens zuletzt eine Mus­ter­fest­stel­lungs­kla­ge ange­strebt. Durch­schnitt­lich 3.000 Euro wol­len die Kun­den bei sol­chen Ver­trä­gen durch “Zins­an­pas­sun­gen” ver­lo­ren haben. So lan­de­te das Prä­mi­en­spa­ren im vier­ten Quar­tal 2021 wie­der ein­mal vor dem Bun­des­ge­richts­hof – und das Urteil ist eine Schlap­pe für die Ban­ken. Unter Az. XI ZR 234/20 stell­te der BGH am 06.10.2021 fest, dass die Pra­xis der Zins­an­pas­sun­gen recht­lich unhalt­bar ist. Wel­cher Zins­satz künf­tig gel­ten soll, muss aller­dings erst noch ent­schie­den wer­den. Damit soll sich zeit­nah das Ober­lan­des­ge­richt Dres­den beschäf­ti­gen.

Für die Betrof­fe­nen ist das Urteil min­des­tens eine Erleich­te­rung. Weil ihnen womög­lich Tau­sen­de Euro zuste­hen, dürf­ten sie sich bald auf einen erheb­li­chen Zahl­tag freu­en. Das Prä­mi­en­spa­ren in sei­ner aktu­el­len Form wird unter die­sen Bedin­gun­gen jeden­falls nicht sehr lan­ge als Geschäfts­kon­zept Bestand haben. Das muss es aber auch nicht, denn spa­ren kön­nen Sie auf vie­le Arten.
Haben Sie sich schon ein­mal Gedan­ken über Invest­ment­fonds gemacht? Die­sen hängt in Deutsch­land – mei­ner Mei­nung nach zu Unrecht – immer noch der Ruf nach, ein Casi­no für Adre­na­lin­jun­kies zu sein.

Dass die Rea­li­tät ganz anders aus­sieht, möch­te ich Ihnen ger­ne im Detail erklä­ren. Inter­es­se geweckt? Wie Sie mit einem pri­va­ten Invest­ment lang­fris­tig Geld spa­ren und damit auch noch etwas für die Umwelt tun kön­nen, habe ich in die­sem und die­sem Blog­bei­trag für Sie zusam­men­ge­fasst.

Für wei­te­re Fra­gen hin­ter­las­sen Sie mir bit­te am Ende des Bei­trags einen Kom­men­tar oder Sie ver­ein­ba­ren direkt ein kos­ten­frei­es Erst­ge­spräch. Alter­na­tiv kön­nen Sie sich per Direkt­nach­richt (oder Mit­tels Kon­takt­for­mu­lar) mit mir in Ver­bin­dung set­zen.

In jedem Fall erhal­ten Sie schnellst mög­lich eine Ant­wort von mir.

Mit den bes­ten Grü­ßen
Chris­ti­an Ulrich LL.B., M.A.

Tags: Az. XI ZR 234/20, BGH, BGH-Urteil, Bundesgerichtshof, Geld, Geld sparen, Gerichtsurteil, Investmentfonds, Musterfeststellungsklage, Prämiensparen, Sparbuch, Variable Zinsen, Zinsanpassung

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